In den Niederlanden haben zusammenlebende Partner verschiedene Möglichkeiten, ihren gemeinsamen Lebensweg juristisch abzusichern. In einen Beziehungsvertrag wird nur aufgenommen, was beide Partner selbst vereinbaren wollen, er begründet keine gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft, im Gegensatz zur Ehe und zur eingetragenen Partnerschaft, die es seit dem 1. Januar 1998 gibt. Am 1. April 2001 ist das Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Personen in Kraft getreten. Damit sind die Niederlande das erste Land, in dem nicht nur heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Paare eine bürgerliche Ehe schließen können. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau. Am 1. April 2001 ist auch das Gesetz über die Adoption durch Personen des gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Kinder, die in einer dauerhaften Beziehung zwischen zwei Männern oder Frauen versorgt und erzogen werden, haben danach Anspruch auf Schutz innerhalb dieser Beziehung, und zwar auch in rechtlicher Hinsicht. Deshalb bekommen gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. Dazu müssen sie weder verheiratet sein noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf in den Niederlanden lebende Kinder. Für Kinder im Ausland gilt auch künftig, dass die Antragsteller verschiedenen Geschlechts und verheiratet sein müssen. Auch wird an dem Prinzip festgehalten, dass nie mehr als zwei Personen Eltern (im familienrechtlichen Sinne) eines Kindes sein können. Wird ein Kind beispielsweise von der Partnerin der Mutter adoptiert, kann es nicht mehr von seinem Erzeuger anerkannt werden. Bei einer Adoption steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie im Internet: # baOpenURL( "http://www.minbuza.nl/english/menu.asp?Key=400025&Pad=" , "maximised" )|http://www.minbuza.nl/english#